FAQ
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Die Festival Währung läuft über Tokens. Diese können gegen Bargeld oder Kartenzahlung erworben werden auf dem Gelände.
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Selbstverständlich! Auf dem Brass-Beatz sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren herzlich willkommen, sofern sie von mindestens einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Wir legen großen Wert darauf, dass unser Festival ein Ort ist, an dem Musikliebhaber aller Altersgruppen zusammenkommen und die Vielfalt unserer Brass-Musik genießen können. Sicherheit und Wohlbefinden stehen bei uns an erster Stelle, daher bitten wir um Verständnis, dass jüngere Besucher nicht ohne Begleitung auf das Gelände dürfen. Wir freuen uns darauf, Familien auf dem Brass-Beatz zu begrüßen und gemeinsam unvergessliche Momente zu schaffen.
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Als Veranstaltende wollen wir in diesem Jahr auch unseren jüngeren Gästen unter 18 Jahren den Zugang zum Brass-Beatz Festival ermöglichen, gleichzeitig liegt uns deren Wohl ganz besonders am Herzen.
Der Zutritt von Kindern und Jugendlichen zum Festival ist durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt. Als Veranstalter nehmen wir die Regelungen des Jugendschutzes sehr ernst. Deshalb sind zur Vermeidung von Problemen beim Zutritt zum Gelände nachstehende Regelungen zu beachten.
Der Zutritt auf das Gelände kann Kindern und Jugendlichen nur in Begleitung der Eltern oder in Begleitung eines durch die Eltern ausdrücklich für das BrassBeatz Festival ermächtigten Erziehungsbeauftragten gestattet werden, da die Veranstaltung planmäßig erst um 0:45 Uhr endet.
Das unter nachstehendem Link downloadbare Formular zur Bestätigung der elterlichen Sorge während der Veranstaltung ist auszufüllen, insbesondere von den Eltern zu unterzeichnen und den Veranstaltenden bei Einlass und sonst auf Verlangen vorzulegen.
Die Eltern des betreffenden Kindes oder Jugendlichen haben sich für telefonische Rückfragen zur Verfügung zu halten, damit im Zweifel die Ordnungsgemäßheit der Erziehungsbeauftragung überprüft werden kann.
Für Kinder unter 16 Jahren gilt auf dem Gelände absolutes Alkoholverbot. Jugendliche ab 16 Jahren bis einschließlich 17 Jahren dürfen an alkoholischen Getränken lediglich Bier, Wein oder Sekt zu sich nehmen. Durch die Einlassbändchen ist sichergestellt, dass keine unzulässige Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche erfolgt. Der Veranstalter behält sich vor, ein Platzverbot (für Kinder/Jugendliche und deren Aufsichtspflichtige) auszusprechen, wenn entgegen den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes Alkohol konsumiert wird.